Zivilreligiöse Aufladung der »Sozialen Marktwirtschaft« in postliberaler Gesellschaft?
DOI:
https://doi.org/10.18156/eug-1-2010-art-10Abstract
Der Kommentar zu Hermann-Josef Große Krachts Beitrag »›… nichts gegen die
Soziale Marktwirtschaft, denn das ist verboten.‹ Sondierungen zur religiösen
Tiefengrammatik des deutschen Wirtschafts- und Sozialmodells im Anschluss an
Alfred Müller-Armack und Oswald von Nell-Breuning« würdigt zuerst dessen his-
torisch-kritische Arbeit an einer präzisen rekonstruktiven Begriffsbestimmung der
»Sozialen Marktwirtschaft«. Aufgrund der rekonstruierten begrifflichen und konzep-
tionellen Unschärfen der »Sozialen Marktwirtschaft« werden aber stärker die Über-
einstimmungen zur »Katholischen Soziallehre« betont. Anhand empirischer Belege
wird verdeutlicht, dass die »Soziale Marktwirtschaft« weiterhin als normativer Re-
ferenzrahmen der bundesrepublikanischen Gesellschaft fungiert. Dann werden im
Wesentlichen zwei begriffliche Unschärfen des Beitrags von Große Kracht diskutiert.
So wird erörtert, ob die politische Programm- formel »Soziale Marktwirtschaft« als
eine zivilreligiöse Programmformel zu bestimmen ist. Zweitens wird die Rede von den
»postliberalen Bedingungen der modernen Gesellschaft« einer kritischen Reflexion
unterzogen.
This comment on Große Krachts paper appreciates the concise historical exposition of
the term «Soziale Marktwirtschaft» (social market economy), contends, however, that
the concept is closer to catholic social teaching than Grosse Kracht allows for. Empirical
evidence suggests, moreover, that «Soziale Marktwirtschaft» is still a politically normative
paradigm of some importance in Germany. Große Krachts descriptions of «Soziale
Marktwirtschaft» as a civil-religious concept and a «post-liberal society» are disputed.