Gefängnis. Die Auslagerung von Unsicherheit und die Folgen für soziale Gerechtigkeit
DOI:
https://doi.org/10.18156/eug-1-2013-art-5Abstract
Das Gefängnis als Ort des Strafens kann als ein besonderer gesellschaft-licher Raum verstanden werden, weil es stark von anderen Räumen abge-
trennt ist. Gleichwohl ist es vielfältig geprägt und bestimmt: Durch das
Strafrecht, das ihm einerseits das Vollzugsziel vorgibt, andererseits durch
aktuelle Entwicklungen für andere politische Ziele instrumentalisiert zu
werden droht; durch den Charakter als totale Institution, durch gesell-
schaftliche Erwartungen. Die vielfältigen Bestimmungen überlagern das
eigentliche Vollzugsziel derResozialisierung. Sie führen zudem nicht zum
Abbau von Ungerechtigkeit, sondern tragen bei zu gesellschaftlicher
Segregation und verfestigen vorhandene soziale Ungerechtigkeit.
Prison as a place of punishment can be understood as a special space of
society because of its strict separation from other spaces inside society.
Nevertheless it is influenced and formed by many ways: by penitential law,
which prescribes the purpose of imprisonment and which seems to be
exploited by other political intentions; by its character as total Institution
and by expectations of society. These multiple determinations overlay the
purpose of resocialization. They don´t lead to a reduction of injustice but
they contribute to societal segregation and they reinforce social injustice.